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Anerkennung einer in der Türkei durchgeführten Scheidung in Deutschland

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                                                                                                                                                                                                                                                    07.07.2026

Eine Scheidung in der Türkei bedeutet nicht immer automatisch, dass die Ehe auch in Deutschland als geschieden gilt. Gerade bei deutsch-türkischen Familienverhältnissen kommt es häufig vor, dass eine Ehe in der Türkei geschieden wurde, deutsche Behörden den Familienstand aber weiterhin als „verheiratet“ führen. Das kann insbesondere dann zu Problemen führen, wenn eine neue Ehe geschlossen werden soll, personenstandsrechtliche Eintragungen geändert werden müssen oder erbrechtliche, aufenthaltsrechtliche oder sozialrechtliche Fragen entstehen.

In diesem Beitrag erklären wir, wann eine türkische Scheidung in Deutschland anerkannt werden muss, welche Unterlagen regelmäßig erforderlich sind und worauf Betroffene achten sollten.

Warum muss eine türkische Scheidung in Deutschland anerkannt werden?

Gerichtliche Entscheidungen wirken grundsätzlich zunächst nur in dem Staat, in dem sie ergangen sind. Wird eine Ehe also durch ein türkisches Gericht geschieden, ist diese Scheidung zunächst für den türkischen Rechtsbereich wirksam. Für Deutschland stellt sich aber die zusätzliche Frage, ob die Scheidung auch hier rechtlich anerkannt wird.

Ohne Anerkennung kann es passieren, dass die Ehe in Deutschland weiterhin als bestehend behandelt wird. Man spricht in solchen Fällen auch von einer sogenannten „hinkenden Ehe“: In der Türkei gilt die Ehe als geschieden, in Deutschland aber noch nicht.

Gilt jede türkische Scheidung automatisch in Deutschland?

Nein. Da die Türkei kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, wird eine türkische Scheidung in Deutschland grundsätzlich nicht automatisch wie eine innerdeutsche Entscheidung behandelt. In vielen Fällen ist daher ein förmliches Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG erforderlich.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Ein förmliches Anerkennungsverfahren kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn es sich um eine sogenannte Heimatstaatenentscheidung handelt. Das betrifft typischerweise Fälle, in denen beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung ausschließlich türkische Staatsangehörige waren.

Ob eine solche Ausnahme tatsächlich greift, sollte im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Besonders bei doppelter Staatsangehörigkeit, deutscher Staatsangehörigkeit eines Ehegatten, Wohnsitz in Deutschland oder späterer Verwendung der Scheidung gegenüber deutschen Behörden empfiehlt sich eine genaue rechtliche Prüfung.

Welche Behörde ist zuständig?

Zuständig ist grundsätzlich die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Nordrhein-Westfalen ist diese Aufgabe dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf übertragen.

Leben beide früheren Ehegatten nicht in Deutschland, kann sich die Zuständigkeit danach richten, ob in Deutschland eine neue Ehe geschlossen werden soll. Besteht kein Aufenthalt in Deutschland und ist auch keine Eheschließung in Deutschland geplant, ist regelmäßig die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

Für Betroffene aus Köln, Bonn, Düsseldorf, Essen, Dortmund oder anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ist daher in der Regel das Oberlandesgericht Düsseldorf die zentrale Stelle für das Anerkennungsverfahren.

Welche Unterlagen werden für die Anerkennung benötigt?

Die konkret erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Regelmäßig werden jedoch insbesondere folgende Dokumente benötigt:

  • das türkische Scheidungsurteil,
  • ein Nachweis darüber, dass die Entscheidung rechtskräftig ist (Rechtskraftvermerk),
  • die Heiratsurkunde,
  • Nachweise zur Staatsangehörigkeit der früheren Ehegatten,
  • eine beglaubigte deutsche Übersetzung der türkischen Unterlagen.

Gerade bei türkischen Urkunden ist wichtig, dass die Unterlagen vollständig, richtig übersetzt und für deutsche Behörden verwertbar sind. Fehlende Rechtskraftvermerke oder nicht anerkannte Übersetzungen können das Verfahren erheblich verzögern.

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf Anerkennung der ausländischen Entscheidung.

Die Behörde prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Dabei geht es unter anderem darum, ob das türkische Gericht zuständig war, ob die Entscheidung rechtskräftig ist, ob den früheren Ehegatten rechtliches Gehör gewährt wurde, und ob die Anerkennung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts vereinbar ist.

Wird die türkische Scheidung anerkannt, gilt die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich als aufgelöst. Die Anerkennung wirkt dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der türkischen Scheidung zurück.

Was wird durch die Anerkennung geregelt – und was nicht?

Die Anerkennung betrifft in erster Linie den Status der Ehe, also die Frage, ob die Ehe auch in Deutschland als geschieden gilt.

Nicht automatisch anerkannt oder abschließend geregelt sind damit andere Scheidungsfolgen, etwa: Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich oder güterrechtliche Fragen. Enthält ein türkisches Scheidungsurteil beispielsweise Regelungen zu Unterhalt oder Sorgerecht, bedeutet die Anerkennung der Scheidung nicht automatisch, dass diese Regelungen in Deutschland ohne Weiteres vollstreckt werden können. Die Anerkennung des Scheidungsstatus ersetzt daher nicht automatisch die Prüfung, ob und wie einzelne Scheidungsfolgen in Deutschland durchgesetzt werden können. Gerade bei deutsch-türkischen Sachverhalten kann es hier zu komplexen Fragen kommen, weil deutsches und türkisches Familienrecht unterschiedlich ausgestaltet sind.

Fazit

Eine in der Türkei durchgeführte Scheidung ist für Deutschland nicht in jedem Fall automatisch ausreichend. Häufig ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich, damit die Ehe auch im deutschen Rechtskreis als geschieden gilt. Entscheidend sind insbesondere die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, die Art der türkischen Entscheidung und die Rechtskraft der Scheidung.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandantinnen und Mandanten bei deutsch-türkischen Scheidungs- und Familienrechtsfragen, insbesondere bei der Anerkennung türkischer Scheidungsurteile in Deutschland, der Beschaffung und Prüfung erforderlicher Unterlagen sowie der Kommunikation mit deutschen und türkischen Behörden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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